Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e.V. Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e.V.

Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e.V. - Reichsbanner kritisiert geändertes Hoheitszeichen des Bundesverfassungsgerichtes

05.03.2023
Pressemitteilung

Reichsbanner kritisiert geändertes Hoheitszeichen des Bundesverfassungsgerichtes

Das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold kritisiert geändertes Hoheitszeichen des Bundesverfassungsgerichtes. Der Bundesvorsitzende Dr. Fritz Felgentreu ruft zur Rücknahme der Entscheidung auf.

Das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold begrüßt die Anstrengungen des Bundesverfassungsgerichts, seine Arbeit durch niedrigschwellig zugängliche Informationen in einem klaren und modernen „corporate design“ möglichst allen Interessierten verständlich zu machen und nahe zu bringen.

Dass dafür die Neugestaltung des Hoheitszeichens erforderlich gewesen sein soll, können wir allerdings nicht nachvollziehen. Das alte Hoheitszeichen nach dem Entwurf Sigmund von Weechs für das Staatssiegel des Deutschen Reiches aus dem Jahre 1921 steht in einer großen republikanischen Tradition. Es ist nicht nur ein graphisch sowie künstlerisch überzeugendes und eindrucksvolles Emblem, es symbolisiert auch die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, mit der die Bundesrepublik Deutschland auf die Weimarer Republik aufbaut.

Der Bundesvorsitzende des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold, Dr. Fritz Felgentreu, kritisiert:

„Aus der Verlautbarung des Gerichts geht keine Begründung hervor, warum es einen solchen Traditionsbruch für notwendig hält. Es ist bedenklich, so leichtfertig mit seit Generationen etablierten republikanischen Symbolen umzugehen. Wir haben nicht so viele davon, dass wir es uns leisten könnten, sie alle paar Jahre dem Gesetz der Mode zu unterwerfen. Deshalb rufe ich das Bundesverfassungsgericht mit allem Respekt auf, zur Verwendung des alten Hoheitszeichens zurückzukehren.“

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