Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e.V. Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e.V.

Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e.V. - Lübecker Verfassungsrede 2022 voller Erfolg

10.06.2022  • 
Landesverband Hamburg

Lübecker Verfassungsrede 2022 voller Erfolg

In Lübeck konnte das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold mit der Lübecker Verfassungsrede erfolgreich an seine alten Traditionen aus der Weimarer Republik anknüpfen. Als erster Redner konnte Udo Di Fabio gewonnen werden, der sich freute, bei dieser Gelegenheit auch das heutige Reichsbanner kennenzulernen. Kaum wenige Tage nach der Online-Ankündigung war die Veranstaltung mit über hundert Teilnehmern ausgebucht.

Bereits im vergangenen Jahr, im Rahmen eines kleinen Online-Vortrags, hatte der ehemalige Präsident des Lübecker Amtsgerichts Hans-Ernst Böttcher vor zwanzig Teilnehmern am Tag der Verkündung des Grundgesetzes über Gustav Radbruch und die Weimarer Reichsverfassung gesprochen.

In Folge gelang es, mit dem Willy-Brandt-Haus Lübeck als lokale Zweigstelle der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung sowie der Hansestadt Lübeck eine – vorerst auf drei Jahre befristete – Kooperation abzuschließen. Ziel ist es, von 2022-2024 jährlich eine Verfassungsrede in feierlichem Rahmen auszurichten, den Verfassungstag ins Bewusstsein zu rufen und einen kritischen, demokratischen Diskurs zu führen. Dies geschah nun am 23. Mai 2022 erstmalig, dem Tag des Grundgesetzes.

Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau eröffnete die Veranstaltung und verwies auf ihre lange Tradition sowie die Rolle, die Lübeck und prominente Lübecker bereits in der Weimarer Republik spielten. Dazu zählten Reichsjustizminister Gustav Radbruch oder Arnold Brecht, der nach dem Preußenschlag 1932 die Regierung Braun/Severing erfolgreich vor dem Staatsgerichtshof vertrat und bis 1933 Stimmführer Preußens im Reichsrat gewesen war.

Udo Di Fabio ging in seiner engagierten Rede auf verschiedene „Ambivalenzen“ von Grundgesetz und demokratischer Verfassung ein. So betone das Grundgesetz ausdrücklich in Artikel 146 seine zeitliche Begrenztheit bis zu „dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ (Art. 146). Das Grundgesetz sei grundsätzlich veränderbar, erhebe aber zugleich in den wichtigsten Punkten einen Ewigkeitsanspruch. Zudem habe es sich in der Vergangenheit als Garant unserer demokratischen Ordnung bewährt – und dennoch sei es, wie auch die demokratische Staatsform insgesamt, keineswegs unumstritten. Zu seiner Verteidigung brauche es einen freien Diskurs – zugleich aber müsse man lernen, wie und in welchen Grenzen dieser Diskurs zu führen sei. Es brauche „Gatekeeper“, wie Schulen, Professoren, Justiz, eine freie Presse oder Vereine wie das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold. Unabdingbar sei es, für die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes einzutreten und es gegen Kritik und Skepsis zu verteidigen – insbesondere müsse die Lehre aus Vergangenheit und Gegenwart gezogen werden: „Demokratie verliert nur, wenn sie den Glauben an sich selbst verliert!“

Das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold ist Udo Di Fabio sowie den Mitveranstaltern, der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung sowie der Hansestadt Lübeck, dankbar, dass am Tag des Grundgesetzes mit der Lübecker Verfassungsrede eine gute Tradition wiederaufgenommen wurde. Sie wird fortgesetzt.


Text: Jan Schenkenberger
Stv. Landesvorsitzender Hamburg und Ansprechpartner für Schleswig-Holstein

Impressionen

(c) Bilder: Olaf Malzahn & Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung

Videobeitrag auf YouTube

(c) Mitschnitt: Olaf Malzahn & Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung

 

 

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